06.08.2004 - Vorsicht Stecher (Radio Arabella; Ausstrahlung 08.08.2004)
Daniel und Günther sind zu Gast bei der von Alexander-Klaus Stecher moderierten
Sendung "Vorsicht Stecher" des Müchener Lokalsenders Radio Arabella.
Schon kurze Zeit nach der Aufzeichnung des Interviews kursieren
"skandalöse" Nachrichten in die Medien: Daniel soll während
des Talks "total ausgerastet" sein! Und tatsächlich erscheint
Moderator Stecher in so ziemlich sämtlichen TV-Boulevardmagazinen,
um dort anschaulich Daniels Ausraster zu demonstrieren. Auf
Stechers Frage, ob die für den Unfall verhängte Strafe nicht
zu gering gewesen sei, soll Daniel wutschnaubend den Kopfhörer
auf den Tisch geknallt haben, ziemlich laut geworden sein und
dann das Studio verlassen haben. Grund genug auch für die Printmedien,
diesen "Skandal" zu verbreiten.
Doch dann geschieht etwas Merkwürdiges.
Ausgerechnet Radio Arabella schwenkt plötzlich um und lässt
auf seiner Homepage verlautbaren, dass alles gar nicht so schlimm gewesen wäre:
"Das 'angebliche' Skandal-Interview mit Daniel
Kübelböck und Alexander-Klaus Stecher hat große Wellen in Zeitung
und Fernsehen geschlagen. Dabei war alles viel harmloser, als
üblicherweise in den Medien dargestellt. Damit sich alle Küblböck-Fans
und Feinde überzeugen können, dass die Talkshow 'Vorsicht Stecher'
mit Daniel keineswegs unfair, sondern sogar von Sympathie geprägt
war, strahlt Radio Arabella die volle Länge aus, inklusive des
'Ausrutschers', als Daniel sauer das Interview abgebrochen hat.
Schalten Sie ein am Sonntag von 10-12 Uhr 'Vorsicht Stecher'
mit Daniel und Günther Küblböck!"
Der Verlauf des Interviews zeigt dann tatsächlich mehr als deutlich, dass der angebliche
Skandal auf Daniels Kosten wohl nur einen Zweck verfolgte: Promotion
für die Sendung zu machen. Denn von dem wutschnaubenden Ausraster ist nichts zu hören.
In den Minuten, die für soviel Aufruhr
in den Medien sorgen, dreht sich das Gespräch um den Gurkenlaster-Unfall.
Zunächst besteht Stecher darauf, dass die Strafe von 25.000
Euro und acht Sozialstunden viel zu niedrig gewesen sei, worauf
Günther erwidert, dass die Entscheidung über das Strafmaß zum
Glück in den Händen der Justiz liegt und nicht durch Volksentscheid
bestimmt wird. Und er betont, dass der Richter von der vom Staatsanwalt
geforderten Höhe der Strafe kein bisschen abgerückt sei, was
in der Regel unüblich ist. Normalerweise liegt die verhängte
Strafe unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß.
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